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Kanu-Verband Baden-Württemberg e.V. (KVBW)

Sport- und Fitnesstraining, Freizeitsport Leistungssport, Kanurennsport..., Befahrungsregelungen, DKV-Ausweise, Rettet die Murg, Murg als Wildwasserperle, Kippe, Nordschwarzwald, Ende eines Traums, Eigenkapitalanteil
Adresse / Anfahrt
Max-Porzig-Straße 45
78224 Singen (Hohentwiel)
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-08-20:
Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Kanu-Verband Württemberg e.V. (KVW)", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 869) und des Vereins "Badischer Kanu-Verband e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe VR 782) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.03.2012 und 31.03.2012 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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