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Kapeller GmbH

Haustechnik, Buderus, Delyk...
Adresse / Anfahrt
Am Lachbach 2
63546 Hammersbach
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3x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2016. Geschäftsanschrift: Am Lachbach 2, 63546 Hammersbach. Gegenstand: - die Heizung-, Sanitär-, Solar-, Klima- und Lüftungstechnik, - der Betrieb einer KfZ-Werkstatt nebst dem An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie der Vertrieb, An- und Verkauf von allen mit den vorstehenden Bereichen zusammenhängenden Zubehör sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen jedweder Art, sämtlich soweit genehmigungsfrei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kapeller, Matthias, Hammersbach, *30.10.1968; Kapeller, Marvin, Hammersbach, *06.01.1995, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der M.Kapeller OHG mit Sitz in Hammersbach und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 ( Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR.

2018-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M.Kapeller OHG mit dem Sitz in Hammersbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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