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Karl-May-Verlag GmbH

Buch, Indianerliteratur, WinneToons..., Schuh des Manitu, Winnetou, Ustad, Buchversand, Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Schützenstraße 30
96047 Bamberg
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-04-07:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmid, Lothar, Verleger, Bamberg.

2007-05-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2007 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Karl-May-Verlag GmbH.

2014-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 644,97 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 10 (Geschäftsführer, Vertretung, Geschäftsführung) und 12 Abs. 3 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und/oder der Vertrieb von und/oder der Handel mit Büchern und sonstigen Werken, die im weitesten Sinne in Beziehung zu Karl May und seinem Werk stehen und daneben auch die Herstellung und/oder der Vertrieb von und/oder der Handel mit anderen Verlagsprodukten im weitesten Sinne sowie die Anmeldung und Eintragung von gewerblichen Schutzrechten aller Art und aktive und passive Wahrung von materiellen und formalen Schutzrechten für sich selbst oder für Dritte. Neues Stammkapital: 62.000,00 EUR. Die "Karl May" Verwaltungs- und Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 567) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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