Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Karosseriezentrum Kallert GmbH

Abschleppdienst, Schadensmanagement, Altautoabholung..., Angenehmes Betriebsklima, Arbeitsmotivation und Spaß, Karosserie/Lackierung, Karrosseriezentrum, Smartrepairs, Abwechslungsreiches, Überdurchschnittliche
Adresse / Anfahrt
Peter-Henlein-Straße 2f
50389 Wesseling
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-01-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2018. Geschäftsanschrift: Peter-Henlein-Straße 2 f, 50389 Wesseling. Gegenstand: der Karosserie- und Fahrzeugbau, Autohandel, Mechanik, Lackierungen, Abschleppdienst und Pannenhelfer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kallert, Wolfgang, Wesseling, *01.12.1962; Kallert, Patrick, Wesseling, *16.10.1991, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wolfgang Kallert und Patrick Kallert OHG, Wesseling (Amtsgericht Köln, HRA 33075) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing