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Katharina Kasper Gruppe GmbH

Gesundheit und Soziales, Professional service, Matomo..., Fonts-Nutzung, Dernbacher, Senioreneinrichtungen, Kurzzeit, Behindertenhilfe, Standorten, Monotype, Ordnet
Adresse / Anfahrt
Katharina-Kasper-Straße 12
56428 Dernbach (Westerwald)
15x Adresse:

Waisenhausstraße 8
56073 Koblenz


Bonner Straße 84
50389 Wesseling


Rheinstraße 9
56428 Dernbach (Westerwald)


Hofstraße 7
53557 Bad Hönningen


Am Stadtgraben 33-35
56626 Andernach


Gladbacher Straße 26
40219 Düsseldorf


Rossertstraße 1
65719 Hofheim am Taunus


Ginnheimer Straße 11
60487 Frankfurt am Main


Emser Straße 392
56076 Koblenz


Katharina Kasper Straße 6
52538 Gangelt


Borheggenstraße 20
52538 Gangelt


Waldbornstraße 4
56856 Zell (Mosel)


Godderter Landstraße 4
56242 Selters (Westerwald)


Stauffenbergallee 9
56410 Montabaur


Josefshausstraße 8-9
56428 Dernbach (Westerwald)


Kontakt
70 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 70 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der Maria Hilf NRW gGmbH vom 24.08.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit (alle mit dem St. Martinus-Krankenhaus, Düsseldorf zusammenhängenden Aktiva und Passiva) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Maria Hilf NRW gGmbH mit Sitz in Gangelt (Amtsgericht Aachen, HRB 9277) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-10-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Erfurth, Dieter, Gangelt, *08.01.1953; Dr. Kirchhof, Bruno, Privat Dozent, Bad Kissingen. Bestellt als Geschäftsführer: Donat, Alfons, Dernbach, *08.07.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der Maria Hilf RLP gGmbH in Dernbach, der Maria Hilf NRW gGmbH in Gangelt und der Katharina-Kasper gemeinnützige GmbH in Frankfurt am Main Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befreiung gilt nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile.

2007-12-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung) beschlossen. Geschäftsführer: Donat, Alfons, Dernbach, *08.07.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der Maria Hilf RLP gGmbH,Dernbach, der Maria Hilf NRW gGmbH, Gangelt, der Katharina-Kasper gemeinnützige GmbH, Frankfurt,der Medizinisches Versorgungszentrum Westerwald GmbH, Dernbach, der Medizinisches Versorgungszentrum Mittelmosel GmbH, Zell, der St. Elisabeth Akademie gGmbH, Düsseldorf und der Prospex gGmbH, Heinsberg Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befreiung gilt nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile.

2008-05-21:
Geschäftsführer: Donat, Alfons, Dernbach, *08.07.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der Maria Hilf RLP gGmbH,Dernbach, der Maria Hilf NRW gGmbH, Gangelt, der Katharina-Kasper gemeinnützige GmbH, Frankfurt,der Medizinisches Versorgungszentrum Westerwald GmbH, Dernbach, der Medizinisches Versorgungszentrum Mittelmosel GmbH, Zell, der St. Elisabeth Akademie gGmbH, Düsseldorf und der Prospex gGmbH, Heinsberg zu vertreten. Diese Befreiung gilt nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile.

2014-01-08:
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.11.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 51.129,19 um EUR 0,81 auf EUR 51.130 zu erhöhen. Hierbei wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und die Firma sowie der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neue Firma: Katharina Kasper Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche durch Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Beteiligung hieran. Der Betrieb kann über unmittelbar angeschlossene Einrichtungen und / oder Tochtergesellschaften erfolgen. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung betrieben und gefördert werden. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Neues Stammkapital: 51.130,00 EUR. Die allgemeine Vertretungsregelung lautet jetzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Wird ein Prokurist bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer.

2014-07-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2014 einen Teil des Vermögens der Katharina Kasper ViaNobis GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 9277) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-07-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2014 einen Teil des Vermögens der Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit Sitz in Dernbach (Amtsgericht Montabaur HRB 7149) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-07-29:
Die Abspaltung des Vermögensteils der Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit Sitz in Dernbach ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.07.2014 wirksam geworden.

2014-10-09:
Die Abspaltung des Vermögensteils der Katharina Kasper ViaNobis GmbH mit Sitz in Gangelt ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.08.2014 wirksam geworden.

2018-06-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen, *02.02.1961, einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Diese Befreiung gilt nicht für den Bereich des Dienstvertrages, der Nebenleistungen und sonstigen geldwerten Vorteile.

2018-08-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Donat, Alfons, Dernbach, *08.07.1955.

2019-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche durch Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesonder durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Beteiligung hieran. Der Betrieb kann über unmittelbar angeschlossene Einrichtungen und / oder Tochtergesellschaften erfolgen. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung betrieben und gefördert werden. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstzützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, milttätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfts eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligten oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken gemäß § 58 Nr. 1 AO. Nach Änderung der Vertretungsmacht, nun Geschäftsführer: Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen, *02.02.1961, einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Katharina Kasper ViaSalus GmbH (Amtsgericht Montabaur, HRB Montabaur 7149), der Katharina Kasper HOSPIZ GmbH (Amtsgericht Montabaur, HRB Montabaur 23931) und der lgnatius Lötschert Haus GmbH (Amtsgericht Montabaur, HRB Montabaur 7340) abzuschließen. Dies gilt nicht für den Bereich des eigenen Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonst geldwerten Vorteile.

2021-12-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche durch Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesonder durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Beteiligung hieran. Der Betrieb kann über unmittelbar angeschlossene Einrichtungen und / oder Tochtergesellschaften erfolgen. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung betrieben und gefördert werden. 2. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstzützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes. 3. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, milttätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfts eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligten oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken gemäß § 58 Nr. 1 AO. 7. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage [1] benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.

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