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Kawall Regeltechnik GmbH

Programmierung
Adresse / Anfahrt
Liebermannweg 10
93051 Regensburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014. Geschäftsanschrift: Liebermannweg 10, 93051 Regensburg. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung, Wartung, Inbetriebnahme und Kundendienst an regelungstechnischen Anlagen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (Haustechnik); Kundendienst an MSR-Anlagen der Haustechnik als Servicefirma von Honeywell-Centraline; Schaltanlagenbau für MSR-Anlagen; Elektroinstallationsarbeiten an Niederspannungsanlagen; Netzwerkverkabelungen und Netzwerktechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kawall, Mario, Regensburg, *10.09.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Mario Kawall Elektroanlagen e.K. mit dem Sitz in Regensburg aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag und -erklärung je vom 20.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 sämtliche Aktiva und Passiva des unter der Firma Mario Kawall Elektroanlagen e.K. geführten einzelkaufmännischen Unternehmens mit dem Sitz in Regensburg als Gesamtheit übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.