2013-01-12: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRA 4655 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.
2017-08-03: Sitz der Firma: Golßen; Geschäftsanschrift: Am Klinkenberg 1, 15938 Golßen
2017-08-23: Inhaber: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: persönlich haftender Gesellschafter: Kemp-Koh Verwaltungs GmbH, Golßen
(Amtsgericht Cottbus, HRB 10300 CB); Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Kemp-Koh Süd GmbH & Co.KG, Golßen (Amtsgericht Cottbus, HRA 2804 CB) und die Kemp-Koh Nord GmbH & Co. KG, Golßen (Amtsgericht Cottbus, HRA 2813 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2017-09-12: Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.