2022-04-01: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Partner. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger und wirtschafts- und rechtsberatende Berufe in die Partnerschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Kerger, Bernd, Rechtsanwalt, Gauting, *24.12.1976; Kerger, Friederike, Rechtsanwältin, Gauting, *25.04.1978.