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Kick Insurance Consulting Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Sachversicherungen, Allroundbetreuung, Servicebereich..., Kicks, Produktanbieter, Finanzprodukten, TVO, Nachhaltigkeitsfaktoren, Investitionsentscheidungen
Adresse / Anfahrt
Frühlingstraße 9
72285 Pfalzgrafenweiler
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-16:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Frühlingstraße 9, 72285 Pfalzgrafenweiler. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kick Insurance Consulting Versicherungsmakler Verwaltungs GmbH, Pfalzgrafenweiler (Amtsgericht Stuttgart HRB 772903).

2020-06-30:
Die Einzelkauffrau Kick, Petra, geb. Koch, Pfalzgrafenweiler, *12.11.1964 hat als Inhaberin der Firma "Petra Kick Insurance Consulting Versicherungsmakler e.K.", Pfalzgrafenweiler den überwiegenden Teil des von ihr betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 06.04.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.