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Kinderhaus Zottele gemeinnützige GmbH

Tagesablauf, CR-Roßfeld, Tiergestützte..., Echola, Verfasse, Begabungen, Belegplätze, CR-Innenstadt, CR-Jagstheim, Eltern/Umfrage
Adresse / Anfahrt
Rotebachring 25
74564 Crailsheim
Kontakt
40 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 40 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2015 mit Nachtrag vom 21.04.2016. Geschäftsanschrift: Rotebachring 25, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken in Form der Förderung der Kinderfürsorge durch Leitung und Führung von Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Kindergärten mit altersgemischten Gruppen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren für einen überörtlichen Einzugsbereich auf Basis eines besonderen pädagogischen Konzeptes. Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von a) Kindertagesstätten; b) Kindergarten; c) Kinderkrippen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jedlinski, Anita, Crailsheim, *12.01.1980; Rehberger, Monika Johanna, Crailsheim, *22.07.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Zottele Kinderhaus OHG", Crailsheim gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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