Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Kirchliche Sozialstationen im Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.

Analysewerkzeuge, Analyse-/Marketing, Hospizgruppe..., St., Veringen-Gammertingen
Adresse / Anfahrt
Leopoldplatz 1
72488 Sigmaringen
5x Adresse:

Robert-Bosch-Straße 6
72488 Sigmaringen


Hohenzollernstraße 9
72501 Gammertingen


Hauptstraße 40
88630 Pfullendorf


Hauptstraße 9
88356 Ostrach


Stockacher Straße 26-1
88605 Meßkirch


Kontakt
36 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 36 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-10-17:
VR 710257: Sozialstation St. Elisabeth e.V., Pfullendorf . Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2016 und 29.06.2016 der Verein "Sozialstation St. Heimerad e.V.", Meßkirch (Amtsgericht Ulm VR 710256) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2016 und 23.06.2016 der Verein "Sozialstation St. Martin, Veringen-Gammertingen e.V.", Gammertingen (Amtsgericht Ulm VR 710120) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2016 und 22.06.2016 der Verein "Sozialstation Thomas Geiselhart e.V. Sigmaringen", Sigmaringen (Amtsgericht Ulm VR 710258) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing