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Kissel-Hausmeisterservice Frankfurt GmbH

Immobilienverwaltung, Ausgliederung, Ungültige Eingabe..., Erbitte Rückruf, Geschäftiese, Gründau-Rothenbergen, Habichtswald-Ehlen, Handwerkertätigkeiten, Kissel-Immobilienverwaltung, Kissel-Wohnungsverwaltung, Liegenschaftspflege
Adresse / Anfahrt
Hanauer Landstraße 204
60314 Frankfurt am Main
Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-02-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2018. Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main. Gegenstand: - der Hausmeisterservice, wie z.B. Instandhaltung, Gartenpflege, Winterdienst; - der Handwerkerservice, insbesondere das Verlegen von Fliesen, Platten, Mosaiken und Parkett, die Gebäudereinigung, das Verlegen von Böden, die Reinigung von Rohren und Kanälen, der Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen und Regalen); - sowie die Vermittlung von Handwerkerleistungen und Beratung zu den vorgenannten Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spengler, Wolf Nicolas, Solingen, *10.09.1981; Yilmaz, Timur, Solingen, *12.11.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-13:
Einzelprokura: Keisekamp, Florian, Solingen, *05.05.1987.

2018-06-22:
Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Einzelprokura: Keisekamp, Florian, Remscheid, *05.05.1987.

2022-05-19:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kissel-Hausmeisterservice GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 27595) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-01:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kissel-FM GmbH am 25.05.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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