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Klaß Sicherheitstechnik GmbH

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Adresse / Anfahrt
Werdauer Straße 162
08060 Zwickau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2020. Geschäftsanschrift: Werdauer Straße 162, 08060 Zwickau. Gegenstand des Unternehmens: Montage und Service für Kommunikations-, Sicherheits- und Datentechnik sowie Elektrotechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klaß, Steve, Zwickau, *26.07.1977; Klaß, Andreas, Zwickau, *09.04.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Fernmeldetechnik Dietmar Klaß e.K. mit Niederlassung in Zwickau als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2021-04-07:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 16.12.2020 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Fernmeldetechnik Dietmar Klaß e.K. mit Niederlassung in Zwickau als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 07.04.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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