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Fitschen GmbH & Co. KG

Pflanzen, Dienstleister, Lohnunternehmen..., Grasernte, Maisernte, Getreideernte, Buschhacker, Hochdruckpresse, Kartoffelroder, Selbstbinder, Maislegen, Gülletechnik
Adresse / Anfahrt
Baywiesen 4a
21702 Ahlerstedt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-16:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Baywiesen 4 A, 21702 Ahlerstedt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fitschen Verwaltungs GmbH, Ahlerstedt (Amtsgericht Tostedt HRB 205720), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom selben Tage das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Klaus Fitschen, Ahlerstedt, *29.01.1958 unter der Firma Klaus Fitschen Lohnunternehmen e.K. in Ahlerstedt betriebenen Unternehmens -mit Ausnahme des Grund und Bodens einschließlich der darauf befindlichen Bauten und Zubehör sowie sämtliche darauf lastenden Darlehensverbindlichkeiten- im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.