Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Klaus GmbH & Co. KG

Baugewerbe, Eckle Tiefbau, Firmenschriftzug..., Holl Tiefbau, Rohstoffgewinnung, Betonfertigteile, Baustoff-Recycling, Bauens, Bauservice/Hochbau, Qualitätsversprechen, Angaben zur Firmenstruktur
Adresse / Anfahrt
Schwangaustraße 29
86163 Augsburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 1934
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-12:
Prokura erloschen: Billing, Martin, Aystetten.

2010-11-23:
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Schwangaustraße 29, 86163 Augsburg. Die Sebastian Klaus GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 7377) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-15:
Prokura erloschen: Pless, Peter, Augsburg, *12.09.1948.

2014-01-07:
Erteilt: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Mayr-Robbe, Maria-Theresia, Gablingen, *07.01.1956.

2016-04-06:
Erteilt: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schaller-Fischer, Elke, Augsburg, *17.02.1967.

2019-11-13:
Die KLAUS Solarpark GmbH mit dem Sitz in Lützen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing