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Klax Berlin gGmbH

Erziehung, Bildung und Wissenschaft, Umweltcamp, Kindergartenunternehmen..., Kinderkunstgalerie, Kernel.request Object, KINDERKUNST, Stängt, Laddar, Toolboxen, Abschlusskonferenz, Billigung
Adresse / Anfahrt
Arkonastraße 45-49
13189 Berlin
3x Adresse:

Schönhauser Allee 59
10437 Berlin


Schönhauser Allee 58a
10437 Berlin


Feldweg 3
17194 Klocksin


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Gründung 1999
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-25:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Arkonastr. 45-49, 13189 Berlin Gegenstand: Die Förderung von - Bildung und Erziehung - Kunst und Kultur - der Jugendpflege und der Kindererziehung a) den Aufbau und die Unterhaltung von Malschulen, einschließlich von Angeboten für Kleinkinder und einer Jugendkunstschule. Pädagogisches Konzept ist dabei, die Förderung der Kreativität von Kindern und Jugendlichen durch die Achtung ihrer individuellen Persönlichkeiten und die gemeinsame Arbeit in einer Atmosphäre des Vertrauens. Um Interessenten aus allen sozialen Schichten eine Teilnahme am Angebot zu ermöglichen, sind die Teilnahmegebühren mögichst niedrig zu halten. Die Malschule organisiert für Kinder aus Beschäftigungsnachmittage, d. h. Kinder aus der Malschule kommen, ohne sich anzumelden. Sie werden von Mitarbeiern der Malschule betreut und zum Spielen und Basteln angeregt. Diese Mitarbeiter haben ein offenes Ohr für die Probleme der Kinder und stehen den Eltern für Beratung und Gespräche zur Verfügung. Dieses Angebot ist kostenlos. Die räumlichen und technischen Möglichkeiten werden Schulen und Kindergärten ebenso zur Verfügung gestellt wie Mitarbeiter der Malschule auf Wunsch in Kindergärten auf künstlerischem Gebiet als Facherzieher arbeiten bzw. in Altersheimen als Beschäftigungstherapeuten eingesetzt werden können. b) den Aufbau, die Übernahme und den Betrieb von Kindertagesstätten und Schülerläden. Neben dem ursprünglich bestehenden Schülerladen als Eltern-Initiativ-Einrichtung gehört dazu auch die Übernahme von Kindertagesstätten aus öffentlicher Trägerschaft, wie diese zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege oder in ähnlicher Weise in anderen Bundesländern vereinbart worden ist. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch öffentliche Zuwendungen, Beteiligung der Eltern, insbesondere nach dem Kita-Kostenbeteiligungsgesetz, sowie zu erbringende Eigenleistungen der Gesellschaft und der Eltern. Auch in diesem Rahmen spielt das Grundkonzept des Klax - die Bewältigung von Alltagsproblemen mittels künstlerisch-kreativer Betätigung - eine tragende Rolle. c) den Aufbau und Betrieb von Grundschulen und weiterführenden Schulen, falls die dafür erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt werden. d) den Betrieb weiterer Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeit sowie der freien Jugendhilfe. e) dem Aufbau und die Unterhaltung einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Pädagogen. f) künstlerische Angebote - z. B. Malkurse - für Erwachsene, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Eltern bereits durch die Gesellschaft betreuter Kinder und Jugendlicher - vgl. a) bis c). g) den Aufbau und die Unterhaltung einer Eltemakademie, die der allgemeinen Erwachsenenbildung dient, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Eltern bereits durch die Gesellschaft betreuter Kinder und Jugendlicher - vgl. a) bis c). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft), § 4 (Stammkapital) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung)..

2010-02-04:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; 1. Die Förderung von - Bildung und Erziehung - Kunst und Kultur - der Jugendpflege und der Kindererziehung. 2. Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch a) den Aufbau und die Unterhaltung von Malschulen, einschließlich von Angeboten für Kleinkinder und einer Jugendkunstschule. Pädagogisches Konzept ist dabei, die Förderung der Kreativität von Kindern und Jugendlichen durch die Achtung ihrer individuellen Persönlichkeiten und die gemeinsame Arbeit in einer Atmosphäre des Vertrauens. Um Interessenten aus allen sozialen Schichten eine Teilnahme am Angebot zu ermöglichen, sind die Teilnahmegebühren möglichst niedrig zu halten. Die Malschule organisiert für Kinder aus dem Wohngebiet regelmäßig offene Beschäftigungsnachmittage, d. h. Kinder aus der Umgebung können am Nachmittag in die Malschule kommen, ohne sich anzumelden. Sie werden von Mitarbeitern der Malschule betreut und zum Spielen und Basteln angeregt. Diese Mitarbeiter haben ein offenes Ohr für die Probleme der Kinder und stehen den Eltern für Beratung und Gespräche zur Verfügung. Dieses Angebot ist kostenlos. Die räumlichen und technischen Möglichkeiten werden Schulen und Kindergärten ebenso zur Verfügung gestellt wie Mitarbeiter der Malschule auf Wunsch in Kindergärten auf künstlerischem Gebiet als Facherzieher arbeiten bzw. in Altersheimen als Beschäftigungstherapeuten eingesetzt werden können. b) den Aufbau, die Übernahme und den Betrieb von Kindertagesstätten und Schülerläden. Neben dem ursprünglich bestehenden Schülerladen als Eltern-Initiativ-Einrichtung gehört dazu auch die Übernahme von Kindertagesstätten aus öffentlicher Trägerschaft, wie diese zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege oder in ähnlicher Weise in anderen Bundesländern vereinbart worden ist. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch öffentliche Zuwendungen, Beteiligung der Eltern, insbesondere nach dem Kita-Kostenbeteiligungsgesetz sowie zu erbringende Eigenleistungen der Gesellschaft und der Eltern. Auch in diesem Rahmen spielt das Grundkonzept des Klax - die Bewältigung von Alltagsproblemen mittels künstlerisch-kreativer Betätigung - eine tragende Rolle. c) den Aufbau und Betrieb von Grundschulen und weiterführenden Schulen, falls die dafür erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt werden. d) den Betrieb weiterer Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeit sowie der freien Jugendhilfe. e) dem Aufbau und die Unterhaltung einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Pädagogen. f) künstlerische Angebote - z. B. Malkurse - für Erwachsene, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Eltern bereits durch die Gesellschaft betreuter Kinder und Jugendlicher - vgl. a) bis c). g) den Aufbau und die Unterhaltung einer Elternakademie, die der allgemeinen Erwachsenenbildung dient, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Eltern bereits durch die Gesellschaft betreuter Kinder und Jugendlicher -vgl. a) bis c)-..

2012-01-05:
Geschäftsführer:; 3. Bostelmann, Friderike, *30.08.1979, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2012-09-26:
Firma: Klax Berlin gGmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2012 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 (Firma und Sitz)..

2013-01-09:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Bostelmann, Antje; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Metze, Thomas.

2013-07-15:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2012;04.05.2013 Teile ihres Vermögens auf die Lebendig Lernen gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150486 b) zur Neugründung übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2013-07-15:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 7 Spalte 6 b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2012;04.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2013 Teile ihres Vermögens auf die Lebendig Lernen gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150486 b) zur Neugründung übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2013-08-23:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2012;04.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom 04.05.2013 Teile ihres Vermögens auf die Klax Niedersachsen gGmbH mit dem Sitz in Neustadt am Rübenberge (AG Hannover HRB 210158) zur Neugründung übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2018-02-07:
Geschäftsführer: 4. Seufert, Elisabeth Theresia, *26.06.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

2018-07-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Bostelmann, Friderike

2018-09-04:
Geschäftsführer: 5. Möllers, Gerrit, *10.03.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Seufert, Elisabeth Theresia

2020-04-02:
Geschäftsführer: 6. Tschiersky, Jeanett, *23.03.1981, Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

2022-04-08:
Geschäftsführer: 7. Klauert, Stephan, *25.04.1966, Lostau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 8. Richter, Susan, *24.07.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Möllers, Gerrit; Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Tschiersky, Jeanett

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