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Klinger Gebäudereinigung GmbH & Co. KG

Reinigung, Graffiti-Entfernung, Teppichbodenreinigung..., Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Grundreinigung, Pellentesque, Fri, Büroreinigung, WDVS-Fassadenreinigung
Adresse / Anfahrt
Emil-Hoffmann-Straße 55
50996 Köln
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-11-20:
(der Betrieb eines Gebäudereinigungsunternehmens sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Emil-Hoffmann-Straße 55, 50996 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Klinger Verwaltungs-GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 82768), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-11-25:
Nach Berichtigung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2015-02-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.02.2015 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 06.02.2015 das einzelkaufmännische Unternehmen Thorsten Klinger e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 30856) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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