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Kochwelt Mirko Reeh GmbH

Bockshornkleesaat, Café de Paris, Chakalaka..., Fisch und Gemüse, Geschichte des Gewürzes, GewürzGuru, HANDKÄSE DELUXE, Informatives zur Geschichte, SELLERIE und SENF
Adresse / Anfahrt
Wiesenstraße 33
60385 Frankfurt am Main
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2013. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 33, 60385 Frankfurt am Main. Gegenstand: Betrieb einer Kochschule und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Reeh, Mirko, Frankfurt am Main, *05.12.1976, einzelvertretungsberechtigt.

2015-04-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb einer Kochschule und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Indoor-Spielplätzen und Souvenir-Shops und der Handel mit Spielwaren aller Art.

2015-04-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Brickland Spiele GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 100031) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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