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Kohlburg GmbH & Co. KG

Sport, Kabelschlösser, Faltschlösser..., Zahlenkombination, Kettenschlösser, Bügelschlösser, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Fahrradschloss, Bewertung vom Käufer
Adresse / Anfahrt
Mergenthalerallee 15-21
65760 Eschborn
1x Adresse:

z.H. Stark
Neuffenstraße 21
72072 Tübingen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-28:
(Gegenstand der Gesellschaft ist Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, insbesondere der Vertrieb von Eigenmarken. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäftsführung übernehmen. Ferner darrf sie Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mergenthaler Allee 15 - 21, 65760 Eschborn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Naturetia GmbH, Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114285), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der: - Stefan Muhl und Julian Stark OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 50610) und der - Johannes Knebel und Stefan Muhl OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 50611) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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