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Katharina Kasper ViaNobis GmbH

Gemeinnützige Organisation, DERNBACHER, Matomo..., Fonts-Nutzung, Pflegeberatung, Fachklinik für Psychiatrie, Förderer, Monotype, Ordnet, KinderReich
Adresse / Anfahrt
Katharina Kasper Straße 6
52538 Gangelt
21x Adresse:

Einhardstraße 1
52538 Gangelt


Bruchstraße 6
52538 Gangelt


Brüsseler Allee 10
41812 Erkelenz


Alexianergraben 33
52062 Aachen


Dilborner Straße 61
41379 Brüggen


Heiligenpesch 84
41069 Mönchengladbach


Odenkirchener Straße 163
41236 Mönchengladbach


Herzog-Wilhelm-Straße 26-28
52511 Geilenkirchen


Rheinstraße 9
56428 Dernbach (Westerwald)


Horngasse 5
52064 Aachen


Hauptstraße 54
52152 Simmerath


Friedrich-Krupp-Straße 21
52511 Geilenkirchen


Jungfernweg 33
47799 Krefeld


Borheggenstraße 20
52538 Gangelt


Bahnhofstraße 7e
52538 Gangelt


Vitsstraße 1
52525 Heinsberg


Boos-Fremery-Straße 72
52525 Heinsberg


Wiedemannstraße 21
41199 Mönchengladbach


Carlstraße 39
52531 Übach-Palenberg


Geilenkirchener Straße 74
52525 Heinsberg


Alter Schulweg 5
41844 Wegberg


Kontakt
92 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 92 Mitarbeiter
Formell
16x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Erfurth, Dieter, Gangelt, *08.01.1953.

2005-09-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 6.100.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages mit der Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH, Dernbach (AG Montabaur HRB 4885) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen TageTeile des Vermögens (alle mit dem St. Martinus Krankenhaus, Düsseldorf, zusammenhängenden Aktiva und Passiva) der Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH mit Sitz in Dernbach (AG Montabaur HRB 4885) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-10-18:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.10.2005 wirksam geworden.

2006-02-17:
Das Datum des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen TageTeile des Vermögens (alle mit dem St. Martinus Krankenhaus, Düsseldorf, zusammenhängenden Aktiva und Passiva) der Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH mit Sitz in Dernbach (AG Montabaur HRB 4885) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese ist am 04.10.2005 erfolgt.

2006-07-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche durch Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Krankenhauswesens, der Behinderten- und Jugendhilfe sowie der Altenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Krankenhäusern und Behinderten-, Jugend-, Kinder- und Altenhilfeeinrichtungen und hier speziell die Fortführung der Einrichtungen der Maria Hilf Kranken- und Pflegeanstalt GmbH, Dernbach, in Nordrhein-Westfalen. Daneben kann die Gesellschaft auch Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von hilfs- und pflegebedürftigen Personen betreiben. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer Möglichkeiten der stationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Die Provinzoberin der Arme Dienstmägde Jesu Christi e.V. als zuständige, kirchliche Autorität führt insoweit die Aufsicht über die Gesellschaft und erteilt der Geschäftsführung die erforderliche Weisung. Die Gesellschaft wendet die Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in ihren jeweils gültigen Fassungen an. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Bestellt als Geschäftsführer: Erfurth, Dieter, Gangelt, *08.01.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-02-12:
Bestellt als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Minten, Martin, Nettetal, *10.07.1967.

2014-03-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Erfurth, Dieter, Gangelt, *08.01.1953.

2014-04-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2014 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Katharina Kasper ViaNobis GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche durch Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Beteiligung hieran. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von psychiatrischen Krankenhäusern und Behinderten-, Jugend-, Kinder- und Altenhilfeeinrichtungen in der spezifischen Ausrichtung regional und überregional. Daneben kann die Gesellschaft auch Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von hilfs-, betreuungs- und pflegebedürftigen Personen errichten und betreiben. Der Betrieb kann über unmittelbar angeschlossene Einrichtungen und / oder Tochtergesellschaften erfolgen. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer Möglichkeiten der stationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege sowie Betreuung von Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Güsgen, Johannes, Gangelt, *24.07.1949. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage Teile ihres Vermögens, und zwar die Teilbetriebe - St. Martinus-Krankenhaus in Düsseldorf incl. der geriatrischen Tagesklinik, - Häusliche Pflege St. Martinus in Düsseldorf, - Dreifaltigkeits-Krankenhaus in Wesseling, - Alten- und Pflegeheim Dechant-Güttler-Haus in Brühl, - Alten- und Pflegeheim Pfarrer-Paul-Schiffarth-Haus in Brühl, - Altenwohnungen Brühl (auch Altenwohnungen Johannesstift genannt) in Brühl, - Tagespflege an der Ziegelei (auch Tagespflege Brühl genannt) in Brühl, auf die Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit Sitz in Dernbach (AG Montabaur HRB 7149) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-08-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Geschäftsanteil an der MH NRW Grund und Bau GmbH mit Sitz in Gangelt, Amtsgericht Aachen HRB 14091) auf die Katharina Kasper Holding GmbH mit Sitz in Dernbach (Amtsgericht Montabaur HRB 4885) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-01-15:
Der mit der Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH, Dernbach, jetzt Katharina Kasper Holding GmbH (Amtsgericht Montabaur HRB 4885) am 22.12.2003 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.03.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2017-01-10:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis ist der Geschäftsführer Minten, Martin, Nettetal, *10.07.1967 weiterhin einzelvertretungberechtigt und befugt Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit der DGKK tagwerk GmbH mit Sitz in Gangelt (Amtsgericht Aachen, HRB 20186), der geg euregio GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 13652),der Prospex gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Werkstatt für seelisch Behinderte - mit Sitz in Heinsberg( Amtsgericht Aachen HRB 10256) und der Consortio gemeinnützige GmbH mit Sitz in Gangelt (Amtsgericht Aachen HRB 15734) abzuschließen.

2017-01-11:
Änderung der Vertretungsbefugnis berichtigend eingetragen nunmehr Geschäftsführer: Minten, Martin, Nettetal, *10.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der DGKK tagwerk GmbH mit Sitz in Gangelt (Amtsgericht Aachen, HRB 20186), der geg euregio GmbH mit Sitz in Aachen(Amtsgericht Aachen HRB 13652),der Prospex gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Werkstatt für seelisch Behinderte - mit Sitz in Heinsberg( Amtsgericht Aachen HRB 10256) und der Consortio gemeinnützige GmbH mit Sitz in Gangelt(Amtsgericht Aachen HRB 15734) abzuschließen.

2017-05-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Katharina-Kasper-Straße 6, 52538 Gangelt.

2020-10-21:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bruchstraße 6, 52538 Gangelt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens der Prospex gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Werkstatt für seelisch Behinderte - mit Sitz in Heinsberg (Amtsgericht Aachen, HRB 10256) im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-21:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.10.2020 wirksam geworden.

2021-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Katharina-Kasper Straße 6, 52538 Gangelt. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche durch Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Beteiligung hieran. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von psychiatrischen Krankenhäusern und Behinderten-, Jugend-, Kinder- und Altenhilfeeinrichtungen in der spezifischen Ausrichtung regional und überregional. Daneben kann die Gesellschaft auch Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von hilfs-, betreuungs- und pflegebedürftigen Personen errichten und betreiben. Der Betrieb kann über unmittelbar angeschlossene Einrichtungen und / oder Tochtergesellschaften erfolgen. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer Möglichkeiten der stationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege sowie Betreuung von Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i. S. d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die mit den in Anlage (1) benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.

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