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Kompetenz Jugendhilfe gGmbH

Lokaler Dienstleister, Selbstgestaltung, Gepflogenheiten..., Integrationsprozess, Schaffung, Bildungsakademie, Kernkompetenzen, Potenziale, Familienhilfe
Adresse / Anfahrt
Kurfürstenstraße 79
10787 Berlin
2x Adresse:

Gneisenaustraße 97
10961 Berlin


Reformationsplatz 9
13597 Berlin


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6x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-24:
Firma: Kompetenz Berlin Interkulturelle Jugend- und Familienhilfe gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 79, 10787 Berlin; Gegenstand: Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung der Flüchtlingshilfe, das Führen von Vereinsvormundschaften und Pflegschaften und die stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII. Dabei ist die Gesellschaft selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kizilhan, Nora, *01.01.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Ipek, Sevket, *01.07.1961, Berlin; Prokura zusammen mit der Geschäftsführerin Nora Kizilhan mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.12.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kompetenz Berlin Interkulturelle Jugend- und Familienhilfe e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 32274 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.12.2015; 26.05.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-11-22:
Geschäftsführer: 2. Ipek, Sevket, *01.07.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 2. Tagay, Diyar, *20.05.1989, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: 1. Ipek, Sevket

2018-04-16:
Gegenstand: Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Flüchtlingshilfe. Zu diesem Zwecke können auch Vereinsvormundschaften oder Pflegschaften geführt und stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII betrieben werden. Weiterhin werden Entwicklungsprojekte und entwicklungspolitische Projekte gefördert. (2) Dabei ist die Gesellschaft selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch sozialpädagogische Arbeit wie folgt verwirklicht: - Schulung und Fortbildung zu den Themen Migration und psychische Erkrankungen - Eingliederungshilfe für straffällige Jugendliche (Lernförderung und Schulbegleitung) - Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Elterntraining - Training von Kommunikations- und Konfliktfähigkeit - Konfliktmanagement ggf. in der Muttersprache - Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Migranten - Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich der Sozialarbeit - Unterstützung und Stärkung der betroffenen Personen durch Übernahme von Vormundschaften oder Pflegschaften; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2018-07-20:
Gegenstand: 1 Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Flüchtlingshilfe. Zu diesem Zwecke können auch Vereinsvormundschaften oder Pflegschaften geführt und stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII betrieben werden. Weiterhin werden Entwicklungsprojekte und entwicklungspolitische Projekte gefördert; 2 Dabei ist die Gesellschaft selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; 3 Der Satzungszweck wird insbesondere durch sozialpädagogische Arbeit wie folgt verwirklicht: Schulung und Fortbildung zu den Themen Migration und psychische Erkrankungen ; Eingliederungshilfe für straffällige Jugendliche ; Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Elterntraining ; Training von Kommunikations- und Konfliktfähigkeit ; Konfliktmanagement ggf. in der Muttersprache ; Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Migranten ; Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich der Sozialarbeit ; Unterstützung und Stärkung der betroffenen Personen durch Übernahme von Vormundschaften oder Pflegschaften ; Gründung, Betreuung und Betreiben von Kindertagesstätten und Kinderheimen ; Gründung, Betreuung und Betreiben von Frauenhäusern; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2019-10-02:
Gegenstand: Die Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung der Jugendhilfe b) die Förderung der Erziehung und Bildung c) die Förderung mildtätiger Zwecke d) die Förderung der Flüchtlingshilfe e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (2) Die Satzungszwecke Förderung der Jugendhilfe sowie Förderung der Erziehung und Bildung werden verwirklicht insbesondere durch: - Schulung und Fortbildung zu den Themen Migration und psychische Erkrankungen - Eingliederungshilfe für straffällige Jugendliche (Lernförderung und Schulbegleitung) - Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Elterntraining - Training von Kommunikations- und Konfliktfähigkeit - Konfliktmanagement ggf. in der Muttersprache - Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Migranten - Unterstützung und Stärkung der betroffenen Personen durch Übernahme von Vormundschaften oder Pflegschaften - Gründung, Betreuung und Betreiben von Einrichtungen im Sinne des VIII. Sozialgesetzbuches im Bereich der Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätten, Kinderheimen, betreute Wohnformen von Jugendlichen, gemeinsame Wohnformen von Mütter/Väter mit Kindern) - Betreutes Einzelwohnen (BEW) für den Personenkreis nach § 67 SGB XII (3) Im Bereich der Satzungszwecke Förderung der Flüchtlingshilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur des Völkerverständigungsgedankens unterstützt die Gesellschaft andere steuerbegünstigte Körperschaften oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ideell und materiell durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 7 (Gemeinnützigkeit).

2020-03-26:
Firma: Kompetenz Jugendhilfe gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .

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