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Konrad Kleiner GmbH & Co. KG

Großhandel, Anarbeitung, Baubedarf..., Baubeschlag, Walzstahl, Bad-Ausstellungen
Adresse / Anfahrt
Kurt-Kleiner-Straße 1
87719 Mindelheim
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Gründung 1853
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Lehr, Christof, Mindelheim, *06.01.1969; Vossler, Klaus, Weißenhorn, *05.05.1958.

2008-09-04:
Die Konrad Kleiner Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten, HRB 331) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-05-12:
Prokura erloschen: Vossler, Klaus, Weißenhorn, *05.05.1958.

2016-04-28:
Prokura erloschen: Herdlitschka, Holger, Mindelheim, *15.02.1962; Mages, Olav, Salgen, *04.07.1959.

2016-05-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Holzmann, Christian, Tussenhausen, *10.06.1958; Mages, Detlev, Kammlach, *05.04.1957.

2016-12-21:
Prokura erloschen: Lehr, Christof, Mindelheim, *06.01.1969.

2019-05-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die KONRAD KLEINER GmbH mit dem Sitz in Mindelheim beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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