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Kopierladen Karnath GmbH

Kammbindung, Metallringbindung, Plastikringbindung..., Selbstfärbestempel, Velobindung, Dottie Bottles, Stativstempel, Laminierfolien, Großformate, Ausübung dieses Rückgaberechts
Adresse / Anfahrt
Berliner Allee 16
13088 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-16:
Firma: Kopierladen Karnath GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Berliner Allee 16, 13088 Berlin; Gegenstand: CopyShop und Werbeagentur Dienstleistungen; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Karnath, Martin, *10.08.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.09.2018

2019-06-20:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme des Unternehmens Martin Karnath e.Kfm. um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 . Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungsplanes vom 26.02.2019; 13.05.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse jeweils vom selben Tage ist das Unternehmen Martin Karnath e.Kfm. mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 30764 A) aus dem Vermögen des Inhabers auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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