Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Kostümpalast GmbH

Zahlbetrag, Packstation, Abholkarte im Briefkasten..., Paket zur Abholung, Visa und Mastercard, Perücke, Mottoparty, Berühmte, Suchen Durchsuchen, Fundoro
Adresse / Anfahrt
Max-Eyth-Straße 1
71691 Freiberg am Neckar
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-12-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2011. Geschäftsanschrift: Max-Eyth-Straße 1, 71691 Freiberg am Neckar. Gegenstand: Der Handel mit Kostümen aller Art im In- und Ausland; hierzu gehören insbesondere Kostüme für Halloween und Karneval sowie dementsprechende Zubehörartikel. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführerin: Perius, Anne Elisabeth, Freiberg am Neckar, *18.03.1966; Spintler, Nicole, Freiberg am Neckar, *12.01.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Perius, Anne Elisabeth, Freiberg am Neckar, *18.03.1966 als Inhaberin der Firma "Kostümpalast Anne Perius e.K.", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 723983) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 19.10.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing