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KRISTALLKRAFT Naturprodukte GmbH & Co. KG

Zufriedenheitsgarantie, Melassefrei, Fütterungsmenge..., Ergänzungsfuttermittel, Fütterungsempfehlung, Heilwirkung, Kotwasser, Offen-Stall, Kotwasserproblematik
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 3
29499 Zernien
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-15:
(Entwicklung und der Vertrieb von Ergänzungsfuttermitteln für Tiere und damit zusammenhängende Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 3, 29499 Zernien. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KRISTALLKRAFT Verwaltungs- GmbH, Zernien (Amtsgericht Lüneburg HRB 205063), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-21:
Firma von Amts wegen berichtigt, nun neue Firma: KRISTALLKRAFT Naturprodukte GmbH & Co. KG.

2014-09-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstraße 3, 29499 Zernien OT Gülden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2014 und der Zustimmung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2014 Teile des Vermögens der KRISTALLKRAFT e.K. mit Sitz in Zernien (Amtsgericht Lüneburg HRA 201476) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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