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Kfz-Sachverständigenbüro Palapies GmbH

Beweissicherungsgutachten, Unfallschäden, Kfz-Wesen..., Sachverständiger, Buchhaltung
Adresse / Anfahrt
Bollingstedter Straße 23
24852 Langstedt
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-03-09:
Gegenstand: Die Erstellung von Gutachten im Kfz-Bereich insbesondere Unfallschadengutachten, Lackierungsgutachten, Fahrzeugbewertungen, Motor- und Aggregategutachten, Reparaturkostenkalkulationen, Kostenvoranschläge, Fahrzeugbegutachtungen, Motorradrahmenvermessungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Palapies, Björn, *19.04.1969, Langstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.01.2020; Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Björn Palapies mit Sitz in Langstedt (Amtsgericht Flensburg, HRA 9994 FL) auf Grund des Spaltungsplans vom 30.01.2020. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.