2007-06-13: Die aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2008-09-02: Die aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2011-01-21: Die aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2011-03-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Bethke, Ulrich, Betriebsleiter, Celle. Bestellt als Geschäftsführer: Gierga, Axel, Bensheim, *05.05.1964.
2012-01-26: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 ist das Stammkapital von DEM 9.950.000,00 auf Euro 5.087.354,22 umgestellt und § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert. Ferner hat die Gesellschafterversammlung die Änderung der §§ 4 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 8 (Vertretung der Gesellschaft), 9 (Bestellung und Anstellung der Geschäftsführer), 13 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 14 (Aufsichtsrat), 15 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), 19 (jetzt § 18) (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 20 (jetzt § 19) (Beschlussfähigkeit), 21 (jetzt § 20) (Stimmrecht), 22 (jetzt § 21) (Niederschrift), 24 (jetzt § 22) (Jahresabschluss) und 27 (jetzt § 23) (Haushaltsrechtliche Prüfung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die §§ 18, 23, 25 und 26 wurden ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden §§ haben daher ihre Nummerierung geändert. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: In den Blumentriften 1, 38226 Salzgitter.
2012-05-22: Die aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2013-11-05: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2013-11-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2013 mit der KVG Kraftverkehr Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HRB 6329) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.