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Kramer Versicherungsmakler + FinanzPlanung GmbH

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Adresse / Anfahrt
Enzstraße 11
71083 Herrenberg
1x Adresse:

Schwarzwaldstraße 98
71083 Herrenberg


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3x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2012. Geschäftsanschrift: Enzstraße 11, 71083 Herrenberg. Gegenstand: a) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen; b) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Vermittlung des Kaufs von Wohnungen, Häusern, Grundstücken usw.), öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft, Vermittlung und Beratung von Anteilen im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG; c) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über sonstige öffentlich angebotene Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kramer, Thomas, Herrenberg, *07.02.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Kramer Versicherungsmakler + FinanzPlanung GmbH. Gegenstand geändert; nun: a) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen sowie von Versicherungsverträgen; b) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Vermittlung des Kaufs von Wohnungen, Häusern, Grundstücken usw.), öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft, Vermittlung und Beratung von Anteilen im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG; c) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über sonstige öffentlich angebotene Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden.

2019-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Kramer, Thomas, Herrenberg, *07.02.1967 um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Kramer, Thomas, Herrenberg, *07.02.1967 hat als Inhaber der Firma "Kramer Versicherungsmakler e. K.", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 735491) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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