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Krautreporter eG

Journalismus, Nachrichten- und Medienseite, Fahrenbach Reporter..., München Susan Mücke, Unabhängiger, Gommel Reporter, Reporterin
Adresse / Anfahrt
Sredzkistraße 19a
10435 Berlin
1x Adresse:

Schönhauser Allee 36
10435 Berlin


Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Gründung 2014
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-28:
Firma: Krautreporter eG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Die Konzeption, Herausgabe, Redaktion, Produktion und Vertrieb von Medien (Internet, Print, Film, Audio), einschließlich Pressemedien. Aufbau und Betrieb von Unternehmen/Organisationen, Projekten zum Betrieb, Finanzierung oder Management von journalistischen Angeboten, wie z.B. der Betrieb einer Crowdfunding-Plattform für journalistische Projekte. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Vorstand: 1. Esser, Sebastian, *25.10.1976, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Schwörbel, Philipp, *25.11.1971, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 13.06.2015. Die Satzung ist am 04.05.2016 geändert in § 6 (Aufsichtsrat).

2016-09-21:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Krautreporter GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 147236) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-02-03:
Nicht mehr Vorstand: 2. Schwörbel, Philipp; Vorstand: 3. Fryszer, Leon, *24.12.1991, Frankfurt am Main; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

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