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Kreuschner Sport- und Werbeartikel GmbH & Co. KG

Siebdruck und Stickarbeiten, Brutto Gewerbekunde, Beflockung Ab..., PolyesterGrammatur, Faire Arbeitsbedingungen, Bestickung, Bedruckung, BaumwolleGrammatur, ArbeitsbedingungenVeredelung
Adresse / Anfahrt
Grüner Weg 18
30900 Wedemark
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-12:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Grüner Weg 18, 30900 Wedemark. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: H.J. Kreuschner Geschäftsführungs GmbH, Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 217786), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-05-22:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Kreuschner Sport- und Werbeartikel GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 17.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.04.2019 das Vermögen der Kreuschner Sport- und Werbeartikel e.K. mit Sitz in Hannover als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-05-31:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.05.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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