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KUFA Polymer GmbH

Adresse / Anfahrt
Sindorfer Straße 50
50189 Elsdorf
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2006. Die Gesellschafterversammlung hat am 03.01.2007 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern, den Sitz von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54874) nach Elsdorf zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 2 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmes und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist ferner geändert in § 5 (Stammkapital). Gegenstand: der Handel und die Aufbereitung von Kunststoffabfällen sowie die Vermietung und der Handel mit Gebrauchtmaschinen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten weden nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Vonhof-Stolz, Carola, Berlin, *25.04.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Falkenberg, Peter, Elsdorf, *25.04.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Falkenberg, Klaus Peter, Elsdorf, *25.04.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Eisele, Jürgen Konrad, Sofia / Bulgarien, *09.06.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 im Wege des Formwechsels in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts "KUFA Polymer GbR" umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.