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Kulturprojekte Berlin GmbH

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Adresse / Anfahrt
Klosterstraße 68
10179 Berlin
3x Adresse:

Nalepastraße 18
12459 Berlin


Greifswalder Straße 81-84
10405 Berlin


Kopernikusstraße 10
12205 Berlin


Kontakt
92 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 92 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-19:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Klumpp, Dieter; Geschäftsführer:; van Dülmen, Moritz, *20.12.1970, Berlin.

2006-11-07:
Firma: Kulturprojekte Berlin GmbH Gegenstand: Die Verwaltung, organisatorische Betreuung und der künstlerische Betrieb des Hauses in der Klosterstraße 68 im Bezirk-Mitte. Ihre Aufgabe ist darüber hinaus die Durchführung von kulturellen Projekten im Rahmen des Kulturaustausches und die Durchführung von kulturellen Projekten im Rahmen von Städtepartnerschaften sowie die Durchführung von Veranstaltungen im Auftrage des Landes Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2006 ist das Stammkapital in EUR umgestellt, das Stammkapital sodann auf 25.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 7 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) und § 19 (Jahresabschluss und Geschäftsbericht)..

2007-10-15:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG)..

2013-12-06:
Gegenstand: Die Verwaltung, organisatorische Betreuung und der künstlerische Betrieb des Hauses in der Klosterstraße 68 im Bezirk Mitte. lhre Aufgabe ist darüber hinaus die Durchführung von kulturellen Projekten im Rahmen des Kulturaustausches und die Durchführung von kulturellen Projekten im Rahmen von Städtepartnerschaften sowie die Durchführung von Veranstaltungen im Auftrage des Landes Berlin. Ferner soll die Gesellschaft die Öffentlichkeitsarbeit für diese Veranstaltungen übernehmen und eine zentrale lnformationsstelle zur kulturellen lnfrastruktur Berlins einrichten. Die Gesellschaft wird weiterhin den Betrieb und die Betreuung von Räumen übernehmen, die im Eigentum oder Besitz des Landes Berlin stehen und die von Künstlern genutzt werden, soweit diese Aufgaben nicht direkt von der Senatsverwaltung für kulturelle Angelegenheiten wahrgenommen werden. Hierzu gehört auch die Hilfestellung bei der Vermittlung von Spielstätten, Proberäumen und Ateliers, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, für kulturelle Projekte. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2013 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2016-08-25:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung auf diesem Gebiet. Der Satzungszweck Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch - die Entwicklung, Produktion und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere stadtweiten Großveranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Festivals, Jubiläen, Themenjahren) sowie kulturellen Veranstaltungen im Rahmen des Kulturaustausches und von Städtepartnerschaften im Auftrag des Landes Berlin; - den künstlerischen Betrieb, die Verwaltung und organisatorische Betreuung des Hauses in der Klosterstraße 68 im Bezirk Mitte sowie des Figuren- und Objekttheaters Schaubude Berlin; - die Durchführung des Museumsdienstes Berlin, u.a. durch Veranstaltung von Führungen, Workshops, dialogischen Rundgängen und Expertengesprächen; - die Herausgabe von Fachpublikationen zu kulturellen Themen; - den Betrieb und Unterhalt von Online-Portalen zur allgemeinen Information über und zur Bereitstellung von unentgeltlichen technischen Dienstleistungen für die kulturelle Infrastruktur Berlins und als Plattform für Kulturschaffende und die Kreativwirtschaft; - den Betrieb und die Betreuung von Räumen, die im Eigentum oder Besitz des Landes Berlin stehen und die von Künstlern genutzt werden, soweit diese Aufgaben nicht direkt von der Senatsverwaltung für kulturelle Angelegenheiten wahrgenommen werden. Hierzu gehört auch die Hilfestellung bei der Vermittlung von Spielstätten, Proberäumen und Ateliers, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, für kulturelle Projekte. Der Satzungszweck Bildung wird insbesondere verfolgt durch - die Entwicklung, Produktion, Durchführung und Finanzierung von Veranstaltungen zur kulturellen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, ggf. in Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen und Schulen; - den Betrieb von Online-Portalen zur Förderung der kulturellen Bildung sowie zur Vernetzung, unentgeltlichen Beratung und Präsentation von Künstlern, Kreativen, Kultur- und Bildungseinrichtungen; - die Herausgabe von Informationsbroschüren zu museumspädagogischen Veranstaltungen, Führungen und Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Berliner Museen und Gedenkstätten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 in der Fassung des Beschlusses vom 18.07.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 4 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 10 (Aufgabe des Aufsichtsrats), § 16 (Aufgaben der Geschäftsführung), § 19 (Jahresabschluss und Geschäftsbericht), § 20 (Umsetzung von Landesrecht) sowie § 22 (Mittelverwendung und Vermögensbindung).

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