2015-11-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2015. Geschäftsanschrift: Medienallee 26, 85774 Unterföhring. Gegenstand des Unternehmens: Veranstaltung, Vermarktung und Verbreitung von Fernsehsendungen durch Übertragungsmedien aller Art, insbesondere im Rahmen des durch Teilnehmerentgelte finanzierten Fernsehens ; Herstellung, Beschaffung, Veräußerung, Vermarktung und Verbreitung von Fernseh-, Film-, Hörfunk- und Medienproduktionen aller Art sowie sonstiger immaterieller Rechte; Erbringung, Beschaffung und Vermarktung von Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation und der elektronischen Medien unter Einschluss der Bereitstellung und Vermarktung von Anschlüssen und Übertragungsleistungen; Merchandising-, Event- und Multimedia-Geschäft sowie Persönlichkeits-Marketing. Stammkapital: 931.114.937,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Enßlin, Holger, Oberhaching, *08.11.1967; Robson, Simon, München, *31.08.1973; Schmidt, Carsten, München, *10.10.1963, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sky Deutschland AG mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 154549).
2016-12-02: Bestellt: Geschäftsführer: Maggioni, Marcello, München, *02.08.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-05-15: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Robson, Simon, München, *31.08.1973. Bestellt: Geschäftsführer: Jones, Colin, Flackwell Heath / Vereinigtes Königreich, *31.05.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-11: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 931.114.939,00 EUR.
2019-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen.
2020-01-18: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Carsten, München, *30.08.1973. Bestellt: Geschäftsführer: Raj, Devesh, München, *08.08.1974, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-05: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Enßlin, Holger, Oberhaching, *08.11.1967. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Jones, Colin, Flackwell Heath / Vereinigtes Königreich, *31.05.1964; Raj, Devesh, München, *08.08.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-10: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jones, Colin, Flackwell Heath / Vereinigtes Königreich, *31.05.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Frech, Danja, Erlangen, *25.06.1971; Mills, Barnaby Tristan, München, *25.05.1980; Walthelm, Elke, München, *25.06.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-01: Die Premiere WIN Fernsehen GmbH mit dem Sitz in Unterföhring ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.