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LÖSLE GmbH

Steuerberater, WPG, Berufsstand..., Mittelbaden Bitte, Steuerberaterkammern, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften, Bundessteuerberaterkammer, Mandatsverhältnisses, Baubetriebe, Berufskollegen
Adresse / Anfahrt
Jägerweg 1
76532 Baden-Baden
1x Adresse:

Lichtentaler Straße 92
76530 Baden-Baden


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2011. Geschäftsanschrift: Jägerweg 1, 76532 Baden-Baden. Gegenstand: sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen 3. Betriebswirtschaftliche Beratung 4. Gutachtliche Stellungnahmen Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lösle, Alf-Christian, Baden-Baden, *25.02.1969.

2015-07-10:
Einzelprokura: Sauer, Timo, Durmersheim, *28.03.1980.

2015-07-28:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.06.2015 den Teilbetrieb "Wirtschaftsprüfung/Fortbildung" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AUDflT Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 722562) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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