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Lübecker Segelschule GmbH

Sportbootführerschein, Ausbildungstörn, Jolle..., Ausbildungsstätte, Anerkannte, Segeln, SSS, Segelkurse, SKS, Sportküstenschifferschein
Adresse / Anfahrt
Wakenitzufer 11
23564 Lübeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-08:
Geschäftsanschrift: Wakenitzufer 11, 23564 Lübeck; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Segelschule, eines Bootsverleihs und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Drögsler, Harald, *27.12.1975, Stockelsdorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.06.2021. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Harald Drögsler, Stockelsdorf, als Inhaber unter der Firma Lübecker Segelschule Inh.: Harald Drögsler e.K. mit Niederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 9932 HL) betriebenen Unternehmens auf Grund des Ausgliederungsplans vom 23.06.2021. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausglliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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