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LAFOSAN GmbH

Fachgeschäft für medizinische Artikel, DocSan®, Schutzset..., Flächendesinfektion, WISCO®, Bettset, Kopfteilüberzug, Vliesrollen, Schutzkittel, Patientendecken
Adresse / Anfahrt
Ammerthalstraße 19
85551 Kirchheim b. München
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-22:
München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.6.2017. Geschäftsanschrift: Ammerthalstraße 19, 85551 Kirchheim b.München. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Handel und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Hygiene- und Medizinprodukten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Laux, Manfred, Aschheim, *03.07.1954; Sengbusch, Malene Fonnesbech, Aschheim, *04.03.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-01-26:
München. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 70.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2018-05-25:
München. Die Gesellschaft hat am 23.05.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der LAFOSAN Limited mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Company Nr. 5213434) eingereicht.LAFOSAN Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 5213434, als übertragende Rechtsträgerin;LAFOSAN GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kirchheim b. München, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, unter Registernummer HRB 234652, als übernehmende Rechtsträgerin.Rechte von Minderheitsgesellschaftern und GläubigernGläubiger der übernehmenden Gesellschaft (LAFOSAN GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der LAFOSAN GmbH unter deren Geschäftsanschrift 85551 Kirchheim b. München, Arnmerthalstraße 19 geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Einbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden LAFOSAN GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (LAFOSAN Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. DasStimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch den Vertreter mitstimrnen.Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der LAFOSAN GmbH angefordert werden.

2019-06-05:
München. Die Gesellschaft hat am 29.05.2019 den Nachtrag vom 28.05.2019 zum Entwurf des Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der LAFOSAN Limited mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Company Nr. 5213434) eingereicht. Bezüglich der Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern wird auf die Bekanntmachung vom 24.05.2019 verwiesen.

2019-07-05:
München. Die LAFOSAN Limited mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff Company Nr. 5213434) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 16.05.2019 mit Nachtrag vom 28.05.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 05.06.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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