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LSG-ELAB GmbH

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Birlenbacher Straße 14
57078 Siegen
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5x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-09:
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 300.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 153.387,56 um EUR 612,44 auf EUR 154.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (nunmehr § 3 - Stammkapital) dementsprechend zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist auch im übrigen vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen betreffen auch den Gegenstand des Unternehmens (§ 2) und die Vertretungsregelung (§ 7). Gegenstand des Unternehmens ist: 1) Die Analyse, die Verbesserung und die Förderung von Produkten und Verfahren der Wirtschaft durch Qualitätssicherung sowie die Durchführung von Untersuchungen und Begutachtungen aller Art. Hierzu gehören insbesondere die chemische, physikalische, biologische, toxikologische und mikrobiologische Untersuchung und Begutachtung von Stoffen, Stoffgemischen und komplexen Systemen in den Bereichen Lebensmittel, Umwelt, Trinkwasser und Toxikologie im Rahmen des Total Quality Management (national und international) sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. 2) Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten; sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In-und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist insbesondere zu allen Geschäften, die mit der Anlegung ihre eigenen Vermögens im Zusammenhang stehen, berechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2010-01-25:
Der mit der LSG-Hygiene Institute GmbH in Neu-Isenburg (AG Offenbach HR B 9832) am 02.06.1999 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.11.2009/15.12.2009 zum 31.12.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2011-03-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Altmann, Frank, Idstein, *21.09.1963.

2013-07-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TÜV SÜD ELAB GmbH.

2018-08-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. Juli 2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. Juli 2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25. Juli 2018 mit der TÜV SÜD UMWELT Messtechnik GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 11611) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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