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LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG

Dienen, Videoportal des Unternehmens, Videoclips..., Analyse-Zwecken
Adresse / Anfahrt
Berliner Straße 20/21
03046 Cottbus
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-08-23:
HRA 326 CB: LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Cottbus, Berliner Straße 20/21, 03046 Cottbus (Unternehmensgegenstand: sind die Planung, der Bau und der Betrieb von Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die Führung der Geschäfte von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die fachliche Beratung von Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie alle Werk- oder Dienstleistungen für solche Unternehmen. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Dritte aufgrund von Betreiberverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die wasserrechtlichen und abwasserrechtlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen und diesen fördern, insbesondere Rechte und andere Gegenstände zu erwerben, zu nutzen, zu übertragen und zu veräußern sowie Grundeigentum und Rechte an Grundstücken zu erwerben, zu veräußern und daran Grundpfandrechte zu bestellen, Grundstücke, Räume oder andere Gegenstände oder Rechte zu pachten, zu verpachten, zu mieten, zu vermieten bzw. Leasingverträge abzuschließen. Sie ist auch berechtigt, Handelsvertretungen zu übernehmen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten, soweit der Stadt Cottbus/Chóśebuz eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist soweit die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus/Chóśebuz steht. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft soweit einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des & 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf gegeben ist.). Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 20/21, 03046 Cottbus (Gegenstand sind die Planung, der Bau und der Betrieb von Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die Führung der Geschäfte von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die fachliche Beratung von Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie alle Werk- oder Dienstleistungen für solche Unternehmen. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Dritte aufgrund von Betreiberverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die wasserrechtlichen und abwasserrechtlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen und diesen fördern, insbesondere Rechte und andere Gegenstände zu erwerben, zu nutzen, zu übertragen und zu veräußern sowie Grundeigentum und Rechte an Grundstücken zu erwerben, zu veräußern und daran Grundpfandrechte zu bestellen, Grundstücke, Räume oder andere Gegenstände oder Rechte zu pachten, zu verpachten, zu mieten, zu vermieten bzw. Leasingverträge abzuschließen. Sie ist auch berechtigt, Handelsvertretungen zu übernehmen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten, soweit der Stadt Cottbus/Chóśebuz eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist soweit die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus/Chóśebuz steht. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft soweit einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des & 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf gegeben ist.)

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