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Labhard Medien GmbH

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6x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und 10 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Schindler, Gabriele, Konstanz, *04.01.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schindler, Gabriele, Konstanz, *04.01.1954.

2018-07-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Rückert, Steven Gerd, Pfullendorf, *10.12.1982.

2018-08-02:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Rückert, Steven Gerd, Pfullendorf, *10.12.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Bodensee Magazin Verlag GmbH mit Sitz in Konstanz abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schindler, Gabriele, Konstanz, *04.01.1954; Willauer, Thomas, Salenstein / Schweiz, *03.06.1954.

2018-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer) beschlossen.

2021-12-06:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bodensee Magazin Verlag GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381394) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Herausgabe, das Verlegen, Herstellen und Vertreiben von Drucksachen, Büchern und Periodikas, insbesondere Fachzeitschriften, Audio, Video und Onlinemedien. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.05.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "akzent-Verlags GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381043) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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