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Labor Dr. Josef Hüfner GmbH

Milchwirtschaftliches Institut, MIH, Problemstellungen..., Milchlabor, Käseprodukte
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 1
88145 Hergatz
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2017. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 1, 88145 Hergatz. Gegenstand des Unternehmens: Qualifizierte Laboranalysen, insbesondere von Milch- und Käseprodukten, Beratung und Erstellung von Expertisen bei technologischen/mikrobiologischen Fragestellungen, die Betreuung von Unternehmen und Selbstvermarktern bei Problemen sowie Neuentwicklungen auf diesen wirtschaftlichen Gebieten, außerdem die Herstellung und der Vertrieb von "Keimzähl"- und "Zellzahlstandards" sowie von Säuerungskulturen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hüfner, Josef, Wangen, *24.04.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Dr. Josef Hüfner e. K. (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10530) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR.

2018-08-11:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.07.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma Dr. Josef Hüfner e. K. mit Niederlassung in Hergatz (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10530) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Dr. Hüfner, Josef, Wangen im Allgäu, *24.04.1954, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.