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Labs & Ruoff, Haus- und Vermögensverwaltungen GmbH

Rouff, Buchhaltung
Adresse / Anfahrt
Lerchenstraße 58
74074 Heilbronn
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-04-12:
Geschäftsanschrift: Lerchenstraße 58, 74074 Heilbronn.

2014-10-15:
Einzelprokura: Arndt, Tobias, Obersulm, *15.12.1983.

2017-01-09:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Arndt, Tobias, Obersulm, *15.12.1983; Ellwanger, Hannelore, geb. Kuhn, Obersulm, *24.05.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ellwanger, Michael Erich, Obersulm, *02.11.1953. Prokura erloschen: Arndt, Tobias, Obersulm, *15.12.1983.

2018-01-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Feuchter, Hans Joachim, Bad Rappenau, *23.02.1968, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Tobias, Obersulm, *15.12.1983; Ellwanger, Hannelore, geb. Kuhn, Obersulm, *24.05.1956.

2020-09-22:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WBG Hausverwaltungen GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 732588) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.