Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Lahr GmbH

Lokales Unternehmen, Ihnen gemachten Angaben, Speicherfrist..., Datensparsamkeit, Onlineformular
Adresse / Anfahrt
Bergstraße 29
76337 Waldbronn
1x Adresse:

Busenbach
Bergstraße 32
76337 Waldbronn


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2015. Geschäftsanschrift: Bergstraße 33, 76337 Waldbronn. Gegenstand: Vertrieb und Verkauf von Reinigungs-, Wellness-, Kosmetik und Tiernahrungsprodukten, sowie Vermietung und Verkauf von Reinigungsgeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lahr, Christine Brigitte, geb. Zimmer, Waldbronn, *26.05.1950; Lahr, Benjamin Christoph, Waldbronn, *31.10.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Gründungskosten) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens der "Christine Lahr e.K.", Waldbronn (Amtsgericht Mannheim HRA 706528) auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Neue Geschäftsanschrift: Bergstr. 29, 76337 Waldbronn. Die Einzelkauffrau Lahr, Christine Brigitte, geb. Zimmer, Waldbronn, *26.05.1950 hat als Inhaberin der Firma "Christine Lahr e.K.", Waldbronn (Amtsgericht Mannheim HRA 706528) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.04.2016 mit Nachtrag vom 12.05.2016 und der Versammlungsbeschlüsse vom 13.04.2016 und 12.05.2016 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing