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Land of Dogs GmbH

Maelson, PSH, Kategorietext..., Chuckit, Coats, Interaktion, Groomers, Variantenartikel, Variantenpreis, Inselzuschlag
Adresse / Anfahrt
Kalte Weide 25
24641 Sievershütten
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-10-01:
Name der Firma: Land of Dogs GmbH. Sitz der Firma: Sievershütten. Geschäftsanschrift: Kalte Weide 25, 24641 Sievershütten. Gegenstand: der Handel mit und die Herstellung von Produkten für Heim- und Nutztiere. den Agrarbedarf sowie Bekleidung, Sport- und Spielwaren, Garten-, Camping- und Outdoorbedarf, der Betrieb einer Hundeschule, Tierpension und Hundetagesstätte, tierheilkundliche und tierpsychologische Beratung inkl. Verhaltenstherapie Mensch und Tier, Tierfotografie, Hundesalon und Pflegeberatung sowie Managementtraining und Sonsulting. Insbesondere gehören zum Gegenstand des Unternehmens der Import und Vetrieb der vorgenannten Produkte im Großhandel. Kapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Marc, *12.10.1973, Hüttblek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Land of Dogs oHG mit Sitz in Sievershütten (Amtsgericht Kiel, HRA 10067 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.07.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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