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LandPark Lauenbrück gemeinnützige GmbH

Park, LandHof, Cafe&Bistro..., Tiergalerie, Eselreiten, Landesebene, Reinhard Grindel, Organspende-Ausweis
Adresse / Anfahrt
Wildpark 1
27389 Lauenbrück
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 15 (Gemeinnützigkeit) und § 16 (Vermögensanfall) und mit ihr insbesondere die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. die Förderung von Kunst und Kultur; 4. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes; 7. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 8. die Förderung des Tierschutzes. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: von Schiller, Katharine, Lauenbrück, *09.02.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: LandPark Lauenbrück gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Förderung des Tier- und Artenschutzes, u.a. durch die Anschaffung, Haltung, Erhaltung und Zucht von Tieren, Haltung und Zurschaustellung bedrohter Tierarten und die Schaffung spezieller Einrichtungen, um den Lebensbedingungen dieser in einer artgerechten Tierhaltung gerecht zu werden, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, unter anderem durch Maßnahmen einer erlebnisorientierten Natur- und Umweltbildung, sowie durch Vortrags- und Gesprächsveranstaltungen, sowie Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Umsetzung des Naturpädagogischen Umweltkonzeptes. Dieses erfolgt in Kooperation mit öffentlichen und privaten Bildungsträgern, die Förderung der Barrierefreiheit, der Inklusion und Therapie Behinderter, insbesondere Sehbehinderter und Blinder, u. a. durch Förderung des direkten Kontaktes zwischen Mensch und Tier, sowie barrierefreie Gestaltung des Parks, Praktika für Behinderten-Einrichtungen im Bereich der Garten- und Tierpflege, spezielle Führungen für Blinde, die Förderung des Gesundheitswesens durch Wissenstransfer in gesundheitlichem Zusammenhang und der Ernährung im Kontext von Flora und Fauna als Therapie, - tiergestützt, insbesondere durch Förderung des direkten Umgangs mit dem Tier, z. B. durch Reiten als heilpädagogisches und therapeutisches Element. Darüber hinaus Förderung von Betätigung und Bewegung unter anderem in floralem Umfeld unter gartentherapeutischen Aspekten. Die Förderung der Gesundheitsvorsorge unter anderem durch Entschleunigung, Entspannung, Erholung unter Berücksichtigung der psychosoziale Bedeutung von Naturerleben für Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen, durch Förderung von Aktivitäten zu den Schwerpunkten Ernährung, seelische Gesundheit und Bewegung, vorzugsweise im Freien, sowie der Förderung von Aktivitäten zur Entfaltung und Nutzung aller Sinne. Angebot des Aufenthaltes und von Aktivitäten unter anderem durch Kurse und Sport- und Bewegungsangebote, in der entschleunigenden Natur-Umgebung zum wirkungsvollen Training für Körper & Geist und dabei die beruhigende Ausstrahlung der Natur auf sich einwirken zu lassen. c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, unter anderem durch Kooperationen und Projektarbeiten mit universitären Einrichtungen, z. B. durch Vergabe von Semester- und Projektaufgaben, d) die Förderung von Kunst und Kultur, unter anderem durch Durchführung von inklusiven künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen aller Art, auch in Begegnung und Verbindung mit Kunst und Natur für alle, insbesondere durch: - Lesungen / Vorträge - Aktionskunst in der Einrichtung - Ausstellungen - Konzepte zur Landkultur e) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, unter anderem durch berufliche und sprachliche Qualifizierung zur Förderung der Teilhabe aller Menschen und der Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt, insbesondere durch Angebote niedrigschwelliger Berufsausbildungsmöglichkeiten von Migranten, Sprachschulungen in Kooperation und Förderung öffentlicher Einrichtungen, f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes; durch Kooperationen mit anerkannten Naturschutzverbänden, sowie Stiftungen oder natur- oder umweltschutznahen Einrichtungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen, ebenfalls gemeinnützigen Unternehmen zu beteiligen. Erwerbe von Beteiligungen bzw. Gesellschaftsgründungen außerhalb der Gemeinnützigkeit dürfen nicht über den Bereich einer Vermögensverwaltung hinausgehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kapitalanteile als solche gesichert sind.

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