Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Ruperti Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Adresse / Anfahrt
Marktplatz 10
83329 Waging a. See
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-24:
See.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Postgasse 1, 83329 Waging a. See. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: SKL Verwaltungs GmbH, Waging am See (AG Traunstein HRB 637). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: SKL Verwaltungs GmbH, Waging a. See (Amtsgericht Traunstein HRB 19721), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-22:
See.Geschäftsanschrift: Marktplatz 10, 83329 Waging a. See.

2021-07-16:
See. Die Ruperti Immobilien GmbH mit dem Sitz in Waging a. See ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2021 mit Nachtrag vom 12.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 23.06.2021/12.07.2021 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-29:
See. Die Marktplatz Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Waging a. See ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing