2011-03-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2011. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 3, 77948 Friesenheim. Gegenstand: Glas- und Gebäudereinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Pristl, Christian, Zell am Harmersbach, *25.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-07-04: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Langlotz Glas- und Gebäudereinigung GmbH.
2021-07-06: Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Pristl, Christian Wolfgang, Zell am Harmersbach, *25.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pristl, Silvia, geb. Daniel, Zell am Hammersbach, *24.11.1971; Tussing, Corinna, geb. Schoch, Rust, *02.05.1978. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Näger GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713816), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.