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LaserAnimation Sollinger GmbH

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Adresse / Anfahrt
Crellestraße 19/20
10827 Berlin
1x Adresse:

Mühlbachweg 2
83626 Valley


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7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-19:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Jakubek, Peter.

2021-09-08:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2021 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 sowie in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), in § 7 (Gesellschafterversammlung) und in § 13 (Schlussbestimmungen).

2022-02-01:
Geschäftsführer: 3. Werner, Martin, *27.04.1984, Salenstein/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2022-04-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 38.400 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022 ist das Stammkapital um 12.800 EUR auf 38.400 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Die Kapitalerhöhung dient der Verschmelzung der Ray Technologies GmbH mit dem Sitz in Valley/LK Miesbach (AG München HRB 197665) auf diese Gesellschaft.

2022-04-19:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage ist die Ray Technologies GmbH mit dem Sitz in Valley/LK Miesbach durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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