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Lauth IT GmbH

App-Entwicklung, Eiverstanden, Jetpack Compose..., Tracking-Software
Adresse / Anfahrt
Große Düwelstraße 28
30171 Hannover
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2021. Geschäftsanschrift: Geibelstraße 43, 30173 Hannover. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Informatik , Informationstechnik und Informationstechnologie (IT). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lauth, Matthias, Hannover, *21.02.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der .ml-webservices e.K. in Neuss im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 ( Stammkapital) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 das Unternehmen als Ganzes das von dem Einzelkaufmann Lauth, Matthias, Hannover, *21.02.1986 unter der Firma .ml-webservices e.K. in Neuss betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2021-04-14:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.03.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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