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Lavie grün gGmbH

Inklusionsbetrieb, Landschaftspflege, Inklusionsunternehmen..., Cloudflare, Kronensicherung, Baumkontrollen, Integrationsamt, Forstarbeiten
Adresse / Anfahrt
Fallersleber Straße 12
38154 Königslutter am Elm
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2018. Geschäftsanschrift: Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm. Gegenstand: Errichtung und die Unterhaltung einer Betriebsstätte zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt . Arbeitsbereiche sind Garten- und Landschaftsbau, Garten- und Landschaftspflege sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Garten und Gebäude. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Des Weiteren ist der mildtätige Zweck der Gesellschaft die Unterstützung von Personen, die infolge ihres geistigen, seelischen und körperlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot von Beschäftigung und arbeitsbegleitender Betreuung an schwerbehinderte Menschen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wollenhaupt, Corinna, Veltheim, *16.07.1967, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Weber, Heiko, Schöppenstedt, *31.05.1971.

2019-03-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 beschlossen.

2019-04-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand in geänderter Form neu vorgetragen: Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und die Unterhaltung einer Betriebsstätte zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt (Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Abs.1 SGB IX). Arbeitsbereiche sind Garten- und Landschaftsbau, Garten- und Landschaftspflege sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Garten und Gebäude. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Des Weiteren ist der mildtätige Zweck der Gesellschaft die Unterstützung von Personen, die infolge ihres geistigen, seelischen und körperlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot von Beschäftigung und arbeitsbegleitender Betreuung an schwerbehinderte Menschen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft und Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.