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Learning Production GmbH

E-Learning
Adresse / Anfahrt
Bogengasse 11
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2012. Geschäftsanschrift: Bogengasse 11, 64646 Heppenheim (Bergstraße). Gegenstand: Die Konzeption, Entwicklung und Betrieb von elektronischen Lerninhalten, Erstellung und Betrieb von Internetseiten, Erstellung von Bildern und Grafiken, Audio- und Videoproduktionen sowie Programmierung von Anwendungssoftware für stationäre und mobile Systeme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gerber, Heinz, Rohrbachgraben/Schweiz, *17.09.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Guido, Bensheim, *12.09.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gerber, Heinz, Rohrbachgraben/Schweiz, *17.09.1958.

2016-02-24:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Core-Competence GmbH mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 171888) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-06-22:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Core Competence GmbH (jetzt: Core Learning Production GmbH) am 17.06.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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